Informationen zur Schließung der Musikschule
„Nach fünfzehn Jahren werden wir die Musikschule der Evangelischen Kirchengemeinde Hamm schließen müssen“, sagt Kreiskantor Heiko Ittig. „In dieser Zeit konnten weit über 500 Schülerinnen und Schüler aber auch Erwachsene vorwiegend Einzelunterricht in unserer kleinen Einrichtung bekommen“, ergänzt Dr. Sven Behrens, Vorsitzender des Kuratoriums. „Dazu standen mehr als 25 Lehrkräfte zur Verfügung, allesamt hoch ausgebildete Musikpädagoginnen und -pädagogen, die besonders die familiäre Atmosphäre der vor allem im Lutherzentrum beheimateten Bildungseinrichtung schätzen“, erinnert Geschäftsführer Reinhard Bersch, selbst langjähriger Grundschulrektor. „Schon 2024 zeichnete sich eine für alle Musikschulen geltende Rechtslage als verbindlich ab“, ergänzt er: „Bei zwei neu zu beschäftigten Dozentinnen widersprach die in das Genehmigungsverfahren eingebundene Deutsche Rentenversicherung Bund unserer gemeinsamen Bitte, diese freiberuflich beschäftigen zu können.“
„Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Hamm hat daher den Betrieb mit Ablauf des 31.12.2026 einzustellen beschlossen, da durch die von der Landeskirche erlassene Betriebssatzung der Musikschule eine Festanstellung der Lehrkräfte ausgeschlossen ist.“ sagt Dr. Behrens traurig. Ende 2026 wird die Musikschule den Betrieb einstellen. „Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrkräfte wurden informiert, die Schülerinnen und Schüler mit einem weitreichenden Sonderkündigungsrecht versehen“, so Bersch. „Wir danken sowohl Schülerinnen und Schülern als auch den Lehrkräften für die vertrauensvolle, teilweise bis in den Beginn der Arbeit im Dezember 2011 zurückreichende Zusammenarbeit“, dankt Pfarrerin Ute Brünger allen Beteiligten für ihr großes Engagement.
Informationen für neue Interessenten
Sie würden gerne an unserer Musikschule Unterricht haben? Das ist weiterhin möglich. Wir bieten bis Anfang November 2026 die Möglichkeit zur Aufnahme eines vierwöchigen Probeunterrichts. Der Betrieb wird dann aber zum Beginn der Weihnachtsferien 2026 enden. Viele unserer Dozentinnen und Dozenten werden als Privatmusiklehrerinnen und -lehrer in Hamm oder Umgebung weiter arbeiten. Hier können Kontakte vermittelt werden.
Informationen für bisherige Schülerinnen und Schüler
über viele Jahre haben Sie oder Ihr Kind an unserer Musikschule professionellen Unterricht genossen. Über viele Jahre haben wir engagierte und fachlich hoch qualifizierte Lehrkräfte für diese Arbeit gewinnen können. Ebenso lange haben das Kuratorium und die Geschäftsführung der Musikschule sowie das Kreiskirchenamt Hamm im Hintergrund Abläufe, Zahlungen und Strukturen gemanagt, von denen Sie im besten Fall wenig mitbekommen haben. Mit Ablauf dieses Jahres 2026 wird sich das leider ändern. Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen Lehrkraft und Schülerin / Schüler war die Beschäftigung einer selbständig tätigen Lehrkraft. Dies war durch ein Clearingverfahren zwischen unserer Geschäftsführung und der Deutschen Rentenversicherungsanstalt Bund rechtlich abgesichert. Leider hat sich in der Zwischenzeit die Rechtsauffassung geändert, sodass die Kriterien für eine selbständige Tätigkeit strenger ausgelegt werden. Die Kirchengemeinde Hamm wäre dadurch gezwungen, die Lehrkräfte der Musikschule fest anzustellen – ein finanzielles Risiko, das angesichts knapp werdender Spielräume in der Kirche niemand tragen möchte.
Aus diesem Grund können wir die Musikschule in der jetzigen Form nicht fortführen. Wir bedauern dies ausdrücklich. Seit 2012 haben wir mit dieser Musikschule eine außerordentlich erfolgreiche Institution aufbauen und führen können. Nun wird 2026 das letzte Betriebsjahr sein. Zum 31.12.26 werden wir den Geschäftsbetrieb einstellen müssen. Wenn Sie bzw. Ihr Kind den Unterricht über den 31.12.26 fortsetzen wollen, empfehlen wir ein Gespräch mit der Lehrkraft, inwiefern ein privates Ausbildungsverhältnis möglich ist.
Im Detail geht es um die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in den Jahren 2018 (sog. Musikschullehrer-I-Entscheidung) und 2022 (sog. Musikschullehrer-II-Entscheidung; auch Herrenbergurteil genannt). Die Musikschullehrer-II-Entscheidung des BSG bildet den zentralen Bezugspunkt der Analyse. In dem Urteil ging es um eine Musikschullehrerin, die auf Honorarbasis unterrichtete. Obwohl sie vertraglich als Selbstständige geführt wurde, urteilte das BSG, dass tatsächlich eine abhängige Beschäftigung vorlag. Ausschlaggebend war, dass die Lehrerin weder eigene Betriebsmittel nutzte noch eigene Räume hatte oder unternehmerisches Risiko trug. Zudem bestand keine eigene Vertragsbeziehung zu den Schülern.
Zwei von uns im Jahre 2024 durchgeführte Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherungsanstalt Bund bestätigten diese Einschätzung für neue Dozentinnen. Wir haben Rechtsberatung durch die Kanzlei Heimann-Hallermann (AZ 8113/25 O 04 jt) in Anspruch genommen. Sie bestätigt, dass sich die Musikschullehrer-II-Entscheidung auf unsere Lehrkräfte übertragen lässt. Das Presbyterium der Kirchengemeinde Hamm hat daraufhin den Betrieb mit Ablauf des 31.12.2026 einzustellen beschlossen. Die Bundesregierung hat nämlich im Sozialgesetzbuch IV § 127 eine Übergangsregelung beschlossen, welche die selbstständige Beschäftigung der Musikschullehrkräfte bis zum 31.12.2026 weiter ermöglicht. Für die von Ihrer Lehrkraft geleistete Arbeit sind wir sehr dankbar, bei der Sie Informationen zur Weiterführung Ihres Unterrichts auf privater Basis erhalten. Aus diesen besonderen Umständen heraus kann es für Sie als Vertragsnehmer wichtig sein, unsere Einrichtung schnell zu verlassen. Dieses möchten wir Ihnen gerne durch ein umfassendes Sonderkündigungsrecht ermöglichen, Sie erhalten das Recht, jeweils zum Ablauf jedes Monats Ihren Vertrag bei uns zu kündigen, um an anderer Stelle in ein neues Vertragsverhältnis eintreten zu können und keine längerfristigen Doppelbelastungen tragen zu müssen.
Wir bedauern die Aufgabe unserer Musikschule und danken Ihnen für das langjährige Vertrauen, welches Sie in unsere Einrichtung gesetzt haben.
Zugleich laden wir schon heute zu einem Abschiedsfest ein am Samstag, den 10.10.2026, von 15 bis 18 Uhr am Erlöserzentrum Hamm, Anton-Voss-Straße 27a, 59063 Hamm.