Hygienekonzept der Musikschule

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Geschrieben von Kantor Heiko Ittig
Kategorie: Beiträge
Veröffentlicht: 02. Mai 2020
Zugriffe: 27028

Analog zur ab Montag, den 14.12.2020, geltenden Regelung für die Schulen erfolgt der Unterricht der Musikschule am 14. und 15.12.2020 in folgender Weise:
1. Jede*r Dozent*in überlegt grundsätzlich ob sie/er im Lutherzentrum in Präsenz unterrichten will.
2. Die Schüler können entweder (bei den Lehrerin Präsenz) erscheinen - oder wenn sie das nicht wünschen
3. in ihrer normalen Präsenzunterrichtszeit den Unterricht online bekommen.
Ab dem 16.12.2020 wird der Präsenzunterricht ausgesetzt und durch Onlineformate ersetzt. Jede*r Schüler*in erhält dazu die wichtigen Informationen von seiner Lehrkraft. I.d.R. findet der Onlineunterricht zu den gleichen Terminen wie die Präsenzveranstaltung statt. Um Onlineunterricht zu ermöglichen stellt die Musikschule PC's zur Verfügung. Eine Übergabe des Geräts erfolgt kontaktlos nach Rücksprache mit Kantor Heiko Ittig, Fon 0 23 81 / 9 73 53 31.

Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Unterricht der Musikschule wieder im Lutherzentrum erfolgen. Für Gesangsunterricht und Unterricht von Blechblasinstrumenten wird der Saal im Obergeschoss in spezieller Weise hergerichtet, sodass sich die Lehrkraft und Schülerinnen und Schüler in zwei durch eine Plexiglaswand getrennte Räume befinden. > Download des Sicherheitskonzepts
Dozenten, die aus anderen Fächern sonst den großen Saal nutzen werden ggf. in den Keller auszuweichen wenn oben dadurch belegt ist. Der Saal oben wird durch die Elementewand in einen vorderen und hinteren Bereich getrennt sein. Die Lehrkräfte betreten  den hinteren Raum durch den Gang links und unterrichten  durch die geöffnete Tür zum vorderen Bereich die Schülerinnen und Schüler. Diese betreten den vorderen Saal durch die Tür und gehen bitte geradeaus und bleiben bitte im Bereich vor der Tür. In den nächsten Tagen wird eine verschiebbare Plexiglaswand den Türbereich so versperren dass ggf. austretende Aerosole und Speichel nicht in den jeweils anderen Raum treten können.

> Hier stellen wir eine Lernplattform für die Musikschule der Kirchengemeinde zur Verfügung. Angemeldete Teilnehmende erhalten Zugang über die bereits versandten Zugangsdaten. Interessierte könnten Informationen zur Singschule, zur Pauluskantorei und zum Paulusensemble abrufen.

Der Präsenzunterricht im Lutherzentrum geschieht unter Beachtung folgender Regeln:

1. Es ist eine Nase-Mund-Bedeckung zu tragen
2. Beim Betreten du Verlassen des Gebäude muss eine Handdesinfektion mit dem im Eingangsbereich aufgestellten Desinfektionsgerät erfolgen
3. Es dürfen nur die aufgestellten Stühle in den Wartebereichen benutzt werden
4. Es ist auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 bis 2 m zu achten 
5. In den Unterrichtsstätten ist nur Schülerinnen und Schülern sowie dem Lehrpersonal der Aufenthalt gestattet, begleitende Personen warten bitte draußen.

Sicherheitsregeln bei Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts

Weiterhin bleibt es wichtig, Infektionsketten für die Ausbreitung des CoVid 19 Virus zu unterbinden, oder – wie diese Infektion stattgefunden haben sollte – deren Weiterverbreitung einzudämmen und nachverfolgbar zu machen. In Verantwortung gegenüber allen Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften erlassen wir deshalb folgende Sicherheitsregeln für den Betrieb der Musikschule der Evangelischen Kirchengemeinde Hamm:

Beim Betreten des Lutherzentrums sind diese Maßnahmen zu beachten:
1. Nase-Mund-Bedeckung ist zu tragen. Im Unterrichtsraum ist dieser erst nach Aufforderung durch die Lehrkraft abzunehmen.
2. Für die Handdesinfektion steht ein Spender im Eingang des Lutherzentrums, dieser ist beim Betreten und Verlassen zu benutzen
3. Es dürfen nur die Plätze in ausgewiesenen Wartebereichen besetzt werden. Diese sind in 2 m Abstand voneinander aufgestellt und dienen nur für eintreffende Personen als Wartebereich. Familienmitglieder und Eltern sollen die Musikschule in Anlehnung an die in allgemeinbildenden Schulen geltenden Vorschriften nicht betreten
4. Es ist in allen Bereichen darauf zu achten, 1,5 bis 2 m Abstand zu wahren
5. Personen, die mit CoVid 19 erkrankt sind, die erste Krankheitsanzeichen von CoVid19 aufweisen oder aber in Kontakt mit CoVid 19 Erkrankten gekommen sind, sollen nicht in Präsenzveranstaltungen unterrichtet werden. Dazu zählen auch diejenigen, die sich in einem Zeitpunkt 14 Tage zuvor in Kontakt mit CoVid 19 Erkrankten befunden haben oder Personen die entsprechende Symptome aufwiesen bzw. selbst erkrankt waren. Personen Ihnen wird die Fortführung des Unterrichts online ermöglicht.

Für die Nutzung der Räume und die Unterrichtsdurchführung gilt Folgendes:
1. Die Räume sind für die Instrumentalunterrichte hinreichend groß. Auf die Abstandsregel wird auch im Unterricht geachtet.

2. Für den Gesangsunterricht und Unterricht in den Blechblasinstrumenten wird der Unterricht in vorzugsweise im Saal des ersten Obergeschosses in folgender Weise durchgeführt:

a. Lehrkräfte betreten den hinteren Raum durch den Toilettentrakt und schließen die Flurtüre zum hinteren Saal während ihres Aufenthalts im Saal
b. Die Schülerinnen und Schüler betreten diesen Saal durch die direkt der Zugangstüre gegenüberliegende Türe in den vorderen Bereich.
c. Die Ziehharmonikatür ist ausgefahren und trennt beide Raumteile voneinander.
d. Lehrkraft und Schülerinnen und Schüler stehen jeweils vor und hinter der Ziehharmonikawand im Bereich des Türausschnitts zum Fenster hin liegend.
e. Es wird eine fahrbare Plexiglaswand durch die Musikschule bereitgestellt, die von der Lehrkraft vor Unterrichtsbeginn  in den Türausschnitt gezogen wird.
f. Im Blechblasinstrumentenunterricht werden entstehende Kondenswasser mit einem Einmaltuch aufgefangen und diese anschließend in einem verschlossenem Müllbeutel entsorgt. Es dürfen nur je die eigenen Instrumente benutzt werden, das Blasen auf Instrumenten Anderer ist nicht gestattet.
g. Die Hausmeisterin reinigt täglich die Plexiglaswand virozid.

3. Gruppenunterrichte oder das Unterrichten mehrerer Personen in Lerngemeinschaften ist untersagt.
4. Nach den Stunden sind die Räume fünf Minuten lang stoßzulüften, ebenso vor Unterrichtsaufnahme und nach Unterrichtsende.
5. Die Musikschulgeschäftsführung erstellt Teilnehmendenlisten, aus denen Zuordnungen von Dozentinnen und Dozenten mit Schülerinnen und Schülern zwecks Nachverfolgung von Infektionsketten erkennbar sind. Diese werden bis sechs Monate nach Ende der durch die Coronapandemie erlassenen Beschränkungen aufbewahrt und anschließend vernichtet. Dem städtischen Gesundheitsamt können diese Daten nach deren Aufforderung zur Verfügung gestellt werden. Die betroffenen Personen des Datenaustausch wird von Seiten der Musikschule über die Weitergabe in Kenntnis gesetzt.
6. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte geben eine Erklärung zur Weiterführung des Unterrichts ab, in der sie auf Risiken hingewiesen und die Einhaltung dieser Schutzbestimmungen hin verpflichtet werden.
7. für alle die Tasteninstrumente nutzen bzw. daran unterrichten gilt: Es soll vermieden werden die Tasten selber durch Besprühen mit besonders Ethanolhaltigen Lösungen zu desinfizieren. Dadurch werden Tastenbeläge aufgeraut oder durch die Feuchtigkeit vom Tastenkörper abgelöst. Vielmehr sollen Unterrichtende und Schüler dezidiert auf die Handdesinfektion hingewiesen werden. Neben dem im Eingang des Lutherzentrum aufgestellten Gerät finden sich weitere in allen Toiletten wie auch auf der Toilette der Pauluskirche. Außerdem befinden sich in den Unterrichtsräumen jeweils ein zweites Instrument, sodass Instruktionen oder auch vierhändiges Klavierspiel über verschiedene Klaviaturen „kontaktfrei“ erfolgen kann.
8. Alle Personen nutzen nur ihre eigenen Instrumente, Noten, Hefte, Schreibstifte und Arbeitsmaterial. Durch Lehrkräfte ausgehändigtes Material wird durch das Tragen von Einmalhandschuhen antiviral übergeben und verbleibt anschließend beim Schüler.